
FAQ
IHRE FRAGEN
Damit ihr Boot sicher das Ziel erreicht ist eine transportgerechte Vorbereitung durch den Eigner oder einen Beauftragten besonders wichtig. Wir beraten Sie im Vorfeld gern, wie Sie ihr Boot richtig auf den Transport vorbereiten und was Sie dabei beachten müssen. Die wichtigsten Hinweise vorab: Lose Gegenstände sollten Sie im Boot so sicher verstauen, dass sie auch im Fall einer Notbremsung an ihrem Platz bleiben. Wenn das nicht möglich ist, entfernen Sie die Gegenstände bitte, da wir ihr Boot im Innenraum aus Haftungsründen nicht kontrollieren. Achten Sie dabei besonders auf Gasflaschen und Ähnliches.
Schließen Sie Kabinentüren, Fenster und Luken sicher. Ihre Persenning (Bootsplane) muss beim Transport abgebaut sein. Sollten Sie die Persenning gern am Boot lassen, ist das nur auf eigenes Risiko und nach Begutachtung unserer sachkundigen Fahrer vor Ort möglich. Beiboote dürfen nicht in den Davits (Kranarme für Beiboote) transportiert werden. Sie können im Schiff verstaut oder getrennt verladen werden.
Bitte geben Sie uns Beiboote vorher an. Bei besonders hohen Schiffen muss eventuell die Flybridge demontiert werden um die Maximalhöhe für LKW-Gespanne von 4 Metern möglichst nicht zu überschreiten.
Andernfalls muss mit einigen Tagen Vorlauf eine Sondergenehmigung beantragt werden. Das Boot sollte über feste Punkte wie zum Beispiel Klampen (Vorrichtung zum Befestigen von Leinen) oder Winsche (Winde) verfügen. Nur so können wir die Zurrgurte vorschriftsgemäß und sicher spannen und befestigen, worauf jeder verantwortungsvolle Transporteur besonderen Wert legen sollte. Die Zufahrt zum Lade- und Entladeplatz sollte beim Transport von Booten mit einem Eigengewicht ab 3,5 Tonnen für einen großen LKW (40 Tonnen) geeignet sein.
Wir berechnen die Transportkilometer anhand der tatsächlich gefahrenen Strecke, die sich nach der für den Bootstransport am besten geeigneten Route richtet. Durch Brückenhöhen und andere LKW-Beschränkungen von Straßen, zum Beispiel aufgrund Breite des Transports, planen wir die sinnvollste und nicht zur unbedingt die kürzeste Route. Bei größeren Booten kann es auch nötig sein, Innenstädte zu umfahren.
Wir verfügen über eine Dauersondergenehmigung für den Transport Ihres Bootes bis zur einer Breite von 3 Metern und einer Gespann-Gesamtlänge von 20 Metern. (Ausnahmegenehmigung nach §§ 46 Abs. 1 Nr. 2 & 5). Darüber hinaus gehende Sondergenehmigung müssen stets extra beantragt werden, was wir auf Anfrage gern für Sie übernehmen.